Den Antrag, um Mutterschaftsgeld bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse zu beantragen, können Sie per Post stellen sowie – bei vielen gesetzlichen Krankenkassen – persönlich in der Geschäftsstelle abgeben.
- Lassen Sie sich hierfür von Ihrem Arzt, Ihrer Ärztin oder Ihrer Hebamme die Bescheinigung über den errechneten Geburtstermin ausstellen (sogenanntes Muster 3).
- Füllen Sie die Rückseite der Bescheinigung über den errechneten Geburtstermin, sowie gegebenenfalls ein gesondertes Antragsformular Ihrer Krankenkasse, aus.
- Reichen Sie die Bescheinigung über den errechneten Geburtstermin sowie das gegebenenfalls zusätzliche ausgefüllte Antragsformular zusammen bei Ihrer Krankenkasse ein.
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Bis zum Entbindungstermin müssen Sie nichts weiter tun. Ihre Krankenkasse:
- meldet sich bei Rückfragen oder fehlenden Unterlagen bei Ihnen,
- schreibt Ihnen, ob und in welcher Höhe Sie Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben und
- überweist Ihnen die erste Zahlung des Mutterschaftsgelds für die Zeit bis zum errechneten Geburtstermin, sobald die dafür erforderlichen Daten vom Arbeitgeber gemeldet wurden.
- Nach der Geburt reichen Sie die Geburtsurkunde oder den Geburtsnachweis Ihres Babys bei Ihrer Krankenkasse ein. Bei einer Frühgeburt oder einer ärztlich festgestellten Behinderung Ihres Kindes reichen Sie zusätzlich die ärztliche Bescheinigung über die Frühgeburt oder Behinderung des Kindes ein.
- Ihre Krankenkasse überweist Ihnen daraufhin den 2. Teil des Mutterschaftsgelds für die Zeit bis zum Ende der Mutterschutzfrist.
- Ihre Krankenkasse sendet Ihnen nach der 2. Auszahlung automatisch eine Bescheinigung über den Bezug von Mutterschaftsgeld für die Elterngeldstelle.