Eine Steuervergünstigung für Kraftfahrzeuge können Sie online über das Zoll-Portal oder schriftlich beantragen.
Online-Antrag im Zoll-Portal:
- Registrieren Sie sich im Zoll-Portal mit ihrem ELSTER-Konto, über die Online-Funktion Ihres Personalausweises oder über die BundID.
- Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung mit dem Personalausweis beziehungsweise der BundID nur Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung steht.
- Melden Sie sich an und wählen Sie die Dienstleistung “Kraftfahrzeugsteuer“ aus.
- Gehen Sie auf “Steuervergünstigung verwalten“.
- Wählen Sie “Steuervergünstigung beantragen“ aus
- Füllen Sie die notwendigen Felder aus.
- Laden Sie die notwendigen Nachweise als digitale Dateien hoch.
- Sie können zustimmen, dass Sie die Antwort auf Ihren Antrag digital über das Zoll-Portal erhalten.
- Die Entscheidung über Ihren Antrag können Sie nach der Bearbeitung online im Zoll-Portal abrufen.
Schriftlicher Antrag:
- Sie können Ihren Antrag bei der Zulassung des Fahrzeugs bei den Zulassungsbehörden oder später beim zuständigen Hauptzollamt stellen.
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Das Antragsformular laden Sie auf der Internetseite der Zollverwaltung herunter und drucken es aus:
- Als Mensch mit Schwerbehinderung verwenden Sie den “Antrag auf Steuervergünstigung für Schwerbehinderte nach § 3a Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG)“ (Formular 3809).
- Für eine Steuerbefreiung für Fahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft verwenden Sie den “Antrag auf Steuerbefreiung nach § 3 Nummer 7 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) für Fahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft“ (Formular 3813).
- Für weitere Steuervergünstigungen verwenden Sie den “Antrag auf Steuerbefreiung nach dem Kraftfahrzeugsteuergesetz“ (Formular 3814) oder den “Antrag mit Erklärung auf Steuervergünstigung für Anhänger nach § 10 Absatz 1 Kraftfahrzeugsteuergesetz“ (Formular 3811).
- Füllen Sie das Formular aus und unterschreiben Sie es.
- senden Sie Ihren Antrag per Post oder per Fax an Ihr zuständiges Hauptzollamt. Sie können Ihren Antrag auch persönlich an jeder Kontaktstelle (Kfz-Steuer) in Ihrer Nähe einreichen.
- Sofern Sie Formular 3811, 3813 oder 3814 nutzen, können Sie Ihren Antrag auch per E-Mail senden. Ein Antrag mit Formular 3809 kann aus Datenschutzgründen nicht per E-Mail, sondern ausschließlich per Post oder Fax eingereicht werden.
- Das Hauptzollamt prüft Ihren Antrag und Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid.