Den Antrag auf Steuerermäßigung für Landstromversorgung können Sie schriftlich oder online beim örtlich zuständigen Hauptzollamt beantragen.
Schriftlicher Antrag
- Gehen Sie auf die Internetseite des deutschen Zolls und rufen Sie von dort das Formular „Antrag auf Erteilung/Änderung einer Erlaubnis zur steuerbegünstigten Entnahme von Strom landseitigen Stromversorgung von Wasserfahrzeugen" (Formular 1457) auf. Sie können das Formular direkt am Computer ausfüllen.
- Drucken Sie das ausgefüllte Formular aus und fügen Sie gegebenenfalls die erforderlichen Unterlagen bei.
- Unterschreiben Sie das ausgefüllte Formular und reichen Sie es bei Ihrem zuständigen Hauptzollamt ein. Das Hauptzollamt prüft Ihren Antrag.
- Sie erhalten den Bescheid mit der Einzelerlaubnis oder eine Ablehnung.
- Im Falle einer Einzelerlaubnis wird Ihnen ein Erlaubnisschein ausgestellt, der zeigt, dass Sie berechtig sind, den Strom zum ermäßigten Steuersatz zu beziehen.
Online-Antrag
- Rufen Sie den Online-Dienst des deutschen Zolls unter www.zoll-portal.de auf
- Um eine Stromsteuerermäßigung über das Zollportal zu beantragen, müssen Sie sich einmalige registrieren. Für die Registrierung und alle Anmeldungen benötigen Sie einen Identitätsnachweis via ELSTER oder Online-Ausweisfunktion mit Personalausweis.
- Sind Sie registriert, wählen Sie das Formular „Energie- und Stromsteuer (Weitere Anträge)“, füllen es aus und fügen gegebenenfalls noch Unterlagen hinzu.
- Senden Sie den Antrag ab. Das Hauptzollamt prüft Ihren Antrag.
- Sie erhalten eine Nachricht, dass Sie den Bescheid mit der Einzelerlaubnis oder eine Ablehnung im Zoll-Portal abrufen können.
- Im Falle einer Einzelerlaubnis wird Ihnen ein Erlaubnisschein ausgestellt, der zeigt, dass Sie berechtig sind, den Strom zum ermäßigten Steuersatz zu beziehen.