Die Erlaubnis zum Betrieb einer Abfindungsbrennerei müssen Sie schriftlich beantragen:
- Laden Sie das Formular „Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Abfindungsbrennerei mit Betriebserklärung“ (Formular 1248) über die Internetseite der Zollverwaltung.
- Füllen Sie das Formular vollständig aus, stellen Sie alle benötigten Unterlagen oder weiteren Formulare zusammen und senden Sie diese per Post an Ihr Hauptzollamt.
- Das Hauptzollamt prüft Ihren Antrag. Ob die bei der Antragstellung gemachten Angaben den tatsächlichen Betriebsverhältnissen entsprechen, prüft das Hauptzollamt in der Regel vor Erteilung der Erlaubnis vor Ort.
- Sie erhalten Bescheid mit der Erlaubnis oder eine Ablehnung.
Erlaubnis online beantragen:
- Sie können das Formular und zur Beantragung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Abfindungsbrennerei und ggf. weitere Formulare auch online ausfüllen und einreichen.
- Rufen Sie den Online-Antrag auf dem Bürger- und Geschäftskundenportal der Zollverwaltung im Internet auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch und senden Sie den Antrag ab.
- Das Hauptzollamt prüft Ihre Angaben und Unterlagen.
- Sie erhalten Bescheid mit der Erlaubnis oder einer Ablehnung.