Sie müssen den Antrag auf Abzugsteuerentlastung im BZSt-Online-Portal (BOP) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), Referat St II 9 stellen.
Online-Antrag:
- Registrieren Sie sich im BOP.
- Wenn Sie bereits eine Registrierung für ein anderes über das BOP erreichbares Verfahren oder eine Registrierung im ELSTER-Onlineportal durchgeführt haben, müssen Sie sich nicht erneut registrieren.
- Wählen Sie das Formular „Antrag auf Entlastung (Erstattung/Freistellung) vom deutschen Steuerabzug gemäß § 50c EStG (u.a. Lizenzen, Künstler, Sportler)“ aus.
- Füllen Sie das Formular aus und senden Sie es ab.
- Fügen Sie dem Antragsformular eine Ansässigkeitsbescheinigung sowie die weiteren erforderlichen Unterlagen bei.
- Ihr Antrag wird vom BZSt bearbeitet und geprüft.
- Sie erhalten eine Freistellungsbescheinigung beziehungsweise einen Freistellungsbescheid (Erstattung) oder einen Bescheid über die Ablehnung Ihres Antrages. Die Entscheidung des BZSt wird Ihnen ebenfalls über das BOP zum Abruf bereitgestellt.
- Im Falle der Erteilung einer Freistellungsbescheinigung erhält die Vergütungsschuldnerin oder der Vergütungsschuldner eine entsprechende Mitteilung in Form einer Kopie der Freistellungsbescheinigung für seine/ihre Akten.
- Bei Erstattungsanträgen erfolgt die Auszahlung des Erstattungsbetrages etwa 4 Wochen nach Erhalt des Freistellungsbescheides.
Schriftlicher Antrag:
Ein schriftlicher Papierantrag ist nur noch für Härtefälle vorgesehen. Voraussetzung für einen schriftlichen Antrag ist, dass die Antragstellerin oder der Antragsteller keine Möglichkeit hat, einen Antrag über das BOP zu stellen.
Wenn dem formlosen Antrag auf Anerkennung eines Härtefalls stattgegeben wird, erhält die Antragstellerin oder der Antragsteller das Antragsformular per Brief.