Den Antrag auf Erteilung der Befreiungsbescheinigung müssen Sie schriftlich beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) stellen.
- Laden Sie sich vom Online Formular-Management-System (FMS) der Bundesfinanzverwaltung (BFINV) das Formular herunter und füllen Sie es aus.
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Drucken Sie das ausgefüllte Antragsformular aus. Das Antragsformular muss dann von
- einem gesetzlichen Vertreter des Anlegers
oder
- dessen Bevollmächtigten
unterschrieben werden.
- Schicken Sie das unterschriebene Formular zusammen mit den anderen erforderlichen Unterlagen per Post an den Dienstsitz des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) in Bonn.
- Das BZSt prüft Ihren Antrag. Gegebenenfalls müssen Sie weitere Fragen beantworten oder weitere Unterlagen nachreichen.
- Wenn das BZSt Ihren Antrag bewilligt, schickt es Ihnen die ausgestellte Befreiungsbescheinigung per Post zu.
- Leiten Sie Ihre Befreiungsbescheinigung im Original (keine Kopie) per Post an den Investmentfonds weiter.
- Der Investmentfonds macht Ihren steuerlichen Vorteil gegenüber den Steuerbehörden geltend.
Hinweis:
Eine postalische Zustellung der Befreiungsbescheinigung ins Ausland ist nur möglich, wenn dies völkerrechtlich zulässig ist. Bei einigen Staaten ist es dem BZSt völkerrechtlich nicht erlaubt, die Statusbescheinigungen per Post zuzustellen (eine aktuelle Liste dieser Staaten finden Sie auf der Internetseite des BZSt unter “Fragen und Antworten”). In diesen Fällen ist die Angabe eines inländischen (deutschen) Empfangsbevollmächtigten zwingend erforderlich.