Seit dem 04.01.2021 ist eine vollständig elektronische Antragstellung über das Zoll-Portal möglich. Ab dem 01.01.2024 ist die elektronische Antragstellung im Zoll-Portal verpflichtend.
Wenn Sie die Steuerentlastung online beantragen möchten:
- Rufen Sie das Zoll-Portal auf.
- Besitzen Sie dort noch kein Konto, müssen Sie sich auf dem Zoll-Portal registrieren.
- Für die Dienstleistung benötigen Sie zusätzlich ein ELSTER-Unternehmenskonto. Sie können das ELSTER-Unternehmenskonto bereits bei der Registrierung auswählen, aber auch nachträglich im Zoll-Portal hinzufügen.
- Melden Sie sich an und wählen Sie die Dienstleistung "Agrardieselentlastung" aus.
- Innerhalb des Zoll-Portal wird mittels vorangestellter Fragen entschieden, ob ein vereinfachter Antrag oder der Vollantrag angeboten wird.
- Den Bearbeitungsstatus Ihres Antrags können Sie im Zoll-Portal in der Vorgangsübersicht einsehen.
- Im Zoll-Portal ist es möglich, online mit der Zollverwaltung in Kontakt zu treten – beispielsweise zur Nachreichung von erforderlichen Unterlagen – und im Falle einer abweichenden Festsetzung Entlastungsbescheide digital zu erhalten.
Wenn Sie die Steuerentlastung schriftlich beantragen möchten:
- Eine schriftliche Beantragung der Steuerentlastung für Agrardiesel ist ab dem 01.01.2024 nur noch online möglich. Zur Vermeidung unbilliger Härten kann in begründeten Einzelfällen die Verwendung des Papierantrags zugelassen werden. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Hauptzollamt.