- Das Statistische Bundesamt wendet sich an die gesetzlich festgelegten Stellen, um die Daten zu erheben. Teilweise werden die Daten auch von den Statistischen Ämtern der Länder übermittelt.
- Wenn Ihre FuEEinrichtung auskunftspflichtig ist, wird Ihr Hauptsitz per Post angeschrieben, wo die Online-Fragebögen (auch für Nebenstellen) beantwortet werden.
- Welche Angaben in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Schreiben entnehmen.
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Melden Sie sich im Erhebungsportal der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder an. Folgen Sie den jeweiligen Anweisungen, um das OnlineMeldeverfahren IDEV zu nutzen.
- IDEV: Übermitteln Sie die Daten über elektronische Online-Formulare. IDEV unterstützt Sie, um Ihren Aufwand zu reduzieren.
- Zusammen mit der Aufforderung, Ihre Daten zu melden, erhalten Sie in der Regel eine Zugangskennung und ein Passwort für das Online-Verfahren IDEV (Internet-Datenerhebung im Verbund). Damit können Sie die Daten melden.
Alternativ können Sie die Daten als Datenpaket (XML-Format) an den gemeinsamen Dateneingang der amtlichen Statistik ("CORE") übermitteln. Dafür müssen Sie sich einmalig registrieren. Das Statistische Bundesamt wertet die Daten aus, erstellt die Statistik und veröffentlicht sie.