Das Statistische Bundesamt ermittelt die Indizes für Deutschland monatlich oder viertel- oder halbjährlich durch verschiedene Formen der Datengewinnung:
- Erhebung vor Ort in den einzelnen Erhebungseinheiten durch Preisermittlerinnen und Preisermittler,
- Auswertung von Katalogen, Tarifwerken, Gebührenordnungen, Gesetzen und Verwaltungsvorschriften,
- Erhebung im Internet,
- Erhebung durch Papierfragebögen (bei der Statistik der Bauleistungspreise),
- Meldung über das Online-Meldeverfahren IDEV (Internet-Datenerhebung im Verbund)
- oder telefonische Befragung der Erhebungseinheiten bei ausgewählten Produkten
- und Zugriff auf spezielle Datenbanken oder Kauf von Daten bei privaten Anbietern.
Wenn Ihr Unternehmen ausgewählt wurde, können Sie die Daten zum überwiegenden Teil online übermitteln:
- Sie erhalten ein Schreiben mit der Aufforderung, Ihre Daten an das Statistische Bundesamt bzw. an das zuständige Statistische Landesamt zu übermitteln (Heranziehungsbescheid). Welche Angaben in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Schreiben entnehmen.
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Melden sich im Erhebungsportal der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder an. Folgen Sie den jeweiligen Anweisungen, um das Online-Meldeverfahren IDEV zu nutzen.
- IDEV: Übermitteln Sie die Daten über elektronische Online-Formulare. IDEV unterstützt Sie, um Ihren Aufwand zu reduzieren.
- Die Zugangsdaten für IDEV haben Sie im Nachgang zum Heranziehungsbescheid mit einem separaten Schreiben erhalten.
- Gegebenenfalls nimmt das zuständige Statistische Amt bei unvollständigen oder unplausiblen Angaben Kontakt mit Ihnen auf.