Um eine Angelegenheit in Zusammenhang mit einer Teil-66-Lizenz online zu beantragen, gehen Sie bitte wie folgt vor:
- Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
- Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen.
- Alternativ können Sie die Unterlagen per Fax oder per Post an das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) übersenden.
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Senden Sie den Antrag online ab.
- Möchten Sie für den Nachweis der Zuverlässigkeit den Auszug aus dem Fahreignungsregister und das polizeiliche Führungszeugnis im Original (Papierdokument) erbringen, sind Sie dazu verpflichtet, nach Absenden des Online-Antrags die Unterlagen im Original an das Luftfahrt-Bundesamt postalisch zu senden. In bestimmten Fällen muss auch Ihre vorhandene Teil-66-Lizenz mit den Lizenzanhängen im Original an das Luftfahrt-Bundesamt gesendet werden.
- Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) prüft Ihren Antrag.
- Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen nimmt das Luftfahrt-Bundesamt Kontakt zu Ihnen auf.
- Nach der Bearbeitung durch das LBA erhalten Sie einen Bescheid und einen Gebührenbescheid.
- Nachdem Sie die Gebühren bezahlt haben, können Sie den Bescheid abrufen.
- Sie erhalten weitere Ergebnisdokumente und postalisch Ihre (neue) Teil-66-Lizenz.