Um eine Prüfung für technisches Personal zu beantragen, können Sie den Online-Dienst nutzen oder die entsprechenden Formulare per Post oder Fax an das LBA senden.
Online-Antrag:
- Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
- Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen.
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Senden Sie den Antrag online ab.
- Möchten Sie für den Nachweis der Zuverlässigkeit den Auszug aus dem Fahreignungsregister und das polizeiliche Führungszeugnis im Original (Papierdokument) erbringen, müssen Sie zusätzlich zum Online-Antrag die Unterlagen postalisch im Original an das Luftfahrt-Bundesamt senden.
- Das Luftfahrtbundesamt prüft Ihren Antrag.
- Nach der Bearbeitung durch die Behörde erhalten Sie für die Theorieprüfung für Kategorie L nach Teil-66 eine Ladung zur theoretischen Prüfung.
- Für die Musterprüfung für Luftfahrzeuge der Gruppe 2/3 nach Teil-66 und die mündlich-praktische Prüfung für die Prüferlaubnis als Prüferin oder Prüfer von Luftfahrtgerät (PvL) werden Sie kontaktiert, um einen Prüfungstermin zu vereinbaren.
- Sie erhalten gegebenenfalls einen Gebührenbescheid.
Antrag per Post oder Fax:
- Rufen Sie die Formulare auf der Internetseite des Luftfahrt-Bundesamts (LBA) auf.
- Schicken Sie alle Unterlagen per Post oder Fax an das LBA.
- Die weiteren Verfahrensschritte sind wie beim Online-Antrag.