Saison-Kurzarbeitergeld können Sie schriftlich oder online beantragen. Sie können aber auch gegebenenfalls KEA (Kurzarbeitergeld-Dokumente elektronisch annehmen) nutzen.
Wenn Sie das Saison-Kurzarbeitergeld schriftlich beantragen wollen:
- Sie berechnen monatlich die Lohn und Gehaltszahlungen sowie das Saison-Kurzarbeitergeld.
- Sie zahlen das Arbeitsentgelt für geleistete Arbeitsstunden und das SaisonKurzarbeitergeld für ausgefallene Stunden an Ihre Beschäftigten aus und entrichten die Sozialversicherungsbeiträge.
- Sie beantragen monatlich rückwirkend die Erstattung des SaisonKurzarbeitergeldes bei der zuständigen Agentur für Arbeit (Antrag auf Saison-Kurzarbeitergeld und Abrechnungsliste).
- Die Agentur für Arbeit prüft Ihren Antrag und die Abrechnungsliste. Wird Ihr Antrag bewilligt, bekommen Sie das SaisonKurzarbeitergeld überwiesen. Sie erhalten hierzu einen schriftlichen Bescheid.
- Nach Abschluss der SaisonKurzarbeit prüft die Agentur für Arbeit Ihre eingereichten Abrechnungen im Rahmen einer Abschlussprüfung und korrigiert falls erforderlich das bewilligte Saison-Kurzarbeitergeld.
Wenn Sie das Saison-Kurzarbeitergeld online beantragen wollen:
- Rufen Sie das Portal "eServices" auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit auf.
- Melden Sie sich mit Ihrer Benutzerkennung an und rufen Sie den Antrag auf SaisonKurzarbeitergeld auf.
- Füllen Sie den Antrag aus, laden Sie die Abrechnungsliste hoch und senden Sie den Antrag ab.
- Die Agentur für Arbeit prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen. Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung Ihres Antrages von der Agentur für Arbeit.
- Die restlichen Verfahrensschritte entsprechen dem schriftlichen Verfahren.
Wenn Sie für den Antrag auf Saison-Kurzarbeitergeld und die dazugehörige Abrechnungsliste KEA nutzen wollen:
- Sie benötigen dazu eine zertifizierte Lohnabrechnungssoftware, welche die Übermittlung mittels KEA unterstützt.
- In diesem Fall können Sie Ihren Antrag auf Saison-Kurzarbeitergeld und die dazugehörige Abrechnungsliste volldigitalisiert und sicher aus Ihrer Lohnabrechnungssoftware an die Agentur für Arbeit übermitteln.