Sie können eine Betroffenenauskunft schriftlich oder online beim Bundesverwaltungsamt (BVA) beantragen.
Schriftliche Antragstellung:
- Gehen Sie auf die Internetseite des BVA und füllen Sie dort das Antragsformular auf Betroffenenauskunft elektronisch aus.
- Drucken Sie das ausgefüllte Formular aus und unterschreiben Sie es.
- Senden Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular gemeinsam mit der beglaubigten Unterschrift und gegebenenfalls weiteren geforderten Unterlagen per Post an das BVA.
- Das BVA prüft Ihren Antrag.
- Nachdem die Prüfung Ihres Antrags abgeschlossen ist, sendet Ihnen das BVA die Auskunft über die gespeicherten Daten per Post zu.
Online-Antragstellung:
- Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und füllen Sie dort das Antragsformular auf Betroffenenauskunft elektronisch aus.
- Hinweis: Für die Online-Funktion benötigen Sie Ihren Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel mit PIN-Nummer.
- Fügen Sie die weiteren geforderten Unterlagen als Scan hinzu.
- Senden Sie Ihren Antrag ab.
- Das BVA prüft Ihren Antrag.
- Nachdem die Prüfung Ihres Antrags abgeschlossen ist, sendet Ihnen das BVA die Auskunft über die gespeicherten Daten per Post zu.