Sie müssen das Berechtigungszertifikat schriftlich oder online beim Bundesverwaltungsamt (BVA) beantragen.
Schriftliche Antragstellung:
- Gehen Sie auf die Internetseite des BVA und füllen Sie dort das Antragsformular elektronisch aus.
- Drucken Sie das ausgefüllte Formular aus und unterschreiben Sie es.
- Senden Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular gemeinsam mit allen weiteren geforderten Unterlagen per Post an die Vergabestelle für Berechtigungszertifikate.
- Die Vergabestelle prüft Ihren Antrag.
-
Sie bekommen dann per Post
- den Nachweis über die Berechtigung oder
- einen Bescheid über die Ablehnung
-
oder eine Aufforderung zur Neubeantragung
zugestellt.
Online-Antragstellung:
-
Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und füllen Sie dort das Antragsformular elektronisch aus.
- Hinweis: Für die Online-Funktion benötigen Sie Ihren Personalausweis mit PIN-Nummer
- Fügen Sie die weiteren geforderten Unterlagen als Scan hinzu.
- Senden Sie Ihren Antrag ab.
- Die Vergabestelle prüft Ihren Antrag.
-
Sie bekommen dann wahlweise per Post oder in Ihren digitalen Postkorb der BundID
- den Nachweis über die Berechtigung zugestellt oder
- einen Bescheid über die Ablehnung
-
(oder eine Aufforderung zur Neubeantragung)
zugestellt.
- Sie müssen dann einen Berechtigungszertifikateanbieter (BerCA) für die Bereitstellung der Berechtigungszertifikate wählen und können dann auf Basis des positiven Berechtigungsbescheids einen Vertrag abschließen.
- Nun können Sie einen eigenen eID-Server betreiben oder einen Dienstleister als eID-Service-Provider auswählen.
Hinweis:
eID-Service-Unternehmen können Sie kostenpflichtig bei der Beschaffung der Zertifikate unterstützen und die vollständige Infrastruktur zur Verfügung stellen.