Die Arbeits- und Nebeneinkommensbescheinigung müssen Sie elektronisch mit BEA (Bescheinigung elektronisch annehmen) übermitteln.
Ausnahme: Wenn Sie Nebeneinkommensbescheinigungen für eine Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit im privaten Haushalt erstellen oder übermitteln, dürfen Sie weiterhin das Formular der Bundesagentur nutzen.
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Um die Daten elektronisch an die Bundesagentur für Arbeit zu übermitteln, haben Sie zwei Möglichkeiten:
- über Ihre Lohnabrechnungssoftware, sofern diese über eine entsprechende Funktion verfügt, oder
- über die elektronische Ausfüllhilfe "sv-net" – Sozialversicherung im Internet.
- Die Bescheinigungen werden in einer elektronischen Akte gespeichert.
- Die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer erhalten einen Ausdruck der übermittelten Daten von der BA zugesandt.
Wenn Sie für eine Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit im privaten Haushalt das Formular der Bundesagentur für Arbeit nutzen wollen:
- Laden Sie das erforderliche Formular auf der Internetseite der BA herunter.
- Sie können ausschließlich das von der BA vorgesehene Formular nutzen.
- Füllen Sie das Formular vollständig aus, drucken Sie es aus und unterschreiben Sie es.
- Reichen Sie die Unterlagen bei der Agentur für Arbeit ein, in deren Bezirk die leistungsberechtigte Person, die die Bescheinigung betrifft, ihren Wohnsitz hat.
Wenn Sie die Bescheinigung unmittelbar der Agentur für Arbeit übermittelt haben, erstellen Sie für die Person, für die Sie die Bescheinigung erstellt haben, unverzüglich einen Nachweis über die übermittelten Daten.