Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt. Im ersten Schritt reichen Sie eine Interessenbekundung mit kurzer Projektskizze online ein. Im zweiten Schritt werden die ausgewählten Projektträger zur Online-Antragstellung aufgefordert. Die Förderentscheidung wird vom BMAS unter Berücksichtigung des Votums des wissenschaftlichen Beirats getroffen.
Interessensbekundung:
- Interessenbekundungen reichen Sie über das Förderportal des BMAS ein.
- Die im ersten Verfahrensschritt eingereichten Projektskizzen werden vom BMAS oder von einer vom BMAS mit der Administration der Förderung betrauten Bewilligungsbehörde auf Plausibilität und Eignung geprüft.
Antragsstellung:
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Wenn Ihre Projektskizze für förderfähig beurteilt wurde, werden Sie vom BMAS oder der Bewilligungsbehörde aufgefordert, einen Förderantrag über das Förderportal des BMAS zu stellen. Mindestbestandteile dieses Antrags sind:
- Angaben zur antragstellenden Institution
- Zusammenarbeit mit Partnern
- Forschungsbedarf, Ziele und Innovationsgehalt
- Umsetzung des Vorhabens und Risikoanalyse
- Vergabe von Aufträgen und Honoraren
Förderentscheidung und Bewilligung:
- Nach Eingang der Anträge werden externe Gutachten zu Ihrem jeweiligen Antrag eingeholt. Auf Basis der externen Gutachten und unter Berücksichtigung des Votums des wissenschaftlichen Beirats trifft das BMAS die Förderentscheidung.
- Nach der darauffolgenden vertieften zuwendungsrechtlichen Prüfung werden die Zuwendungsbescheide durch den Projektträger versandt.