Das Antragsverfahren ist 2-stufig.
Stufe 1: Projektskizze
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Bei Verbundprojekten reichen Sie eine unter den Partnern abgestimmte Projektskizze im Umfang von maximal 12 DIN-A4-Seiten (einschließlich Anlagen; Schrifttyp Arial, Schriftgrad 11, 1-zeilig) beim zuständigen Projektträger sowie über das PT-Outline-Portal ein.
- Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF Projektträger ("Bewilligungsbehörde") beauftragt. Den für Ihr Thema zuständigen Projektträger finden Sie im Internet in der veröffentlichten Bekanntmachung.
- Neben der Erstellung der Projektskizze müssen Sie das PT-Outline-Projektblatt ausdrucken, unterschreiben und per Post an den Projektträger (PT) senden.
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Die Projektskizze wird im wettbewerblichen Verfahren nachfolgenden Kriterien bewertet:
- Bedeutung des Forschungsziels: gesellschaftlicher Bedarf und Produktrelevanz,
- wissenschaftlich-technische Qualität des Lösungsansatzes,
- Innovationshöhe des wissenschaftlich-technischen Konzepts,
- technologisches und wirtschaftliches Potenzial,
- Qualifikation der Partner,
- Qualität des Projektmanagements und gegebenenfalls der Verbundstruktur,
- Qualität und Umsetzbarkeit des Verwertungsplans, Kommerzialisierungsperspektive, Marktpotenzial,
- Beitrag des Projekts zur zukünftigen Positionierung des Unternehmens am Markt,
- Abschätzung der mit den wissenschaftlich-technischen Innovationen verbundenen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und ökologischen Chancen und Risiken.
- Wenn Ihre Projektidee ausgewählt wurde, erhalten Sie eine positive schriftliche Aufforderung zur Einreichung des Antrags (Stufe 2).
Stufe 2: Antragstellung
Ihren Antrag auf Förderung eines Projektes im Bereich Ressourceneffizienz und Klimaschutz stellen Sie wie folgt:
- Die Antragstellung erfolgt elektronisch über das Portal "easy-Online".
- Rufen Sie das Internetportal "easy-Online" auf. Dort werden Sie Schritt für Schritt durch den Prozess der Antragstellung geführt.
- Füllen Sie alle für den Antrag erforderlichen Felder aus und schicken Sie den Antrag, versehen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur, online ab.
- Wenn Sie nicht über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügen, müssen Sie den Antrag zusätzlich zur elektronischen Abgabe ausdrucken, unterschreiben und im nächsten Schritt zusammen mit den weiteren Antragsunterlagen an den Projektträger übersenden.
- Nach Eingang des Antrags beim Projektträger erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.
- Die zuständige Sachbearbeitung beim Projektträger setzt sich während der Bearbeitung Ihres Antrags mit Ihnen in Verbindung, um eventuelle Rückfragen zu klären.
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Die eingegangenen Anträge werden auf Basis der oben genannten sowie unter zusätzlicher Berücksichtigung folgender Kriterien bewertet und geprüft:
- Erfüllung etwaiger gutachterlicher Hinweise und Auflagen aus der Bewertung der Skizze,
- Qualität der Verwertungspläne der einzelnen Verbundpartner,
- Projektmanagement (Effektivität und Effizienz der geplanten Organisation der Projektarbeiten), Projektstruktur (Zuständigkeiten, Schnittstellen) sowie Risikomanagement,
- Angemessenheit von Vorkalkulation beziehungsweise Finanzierungsplan.
- Sie erhalten eine Entscheidung über Ihren Antrag.
- Im Falle einer positiven Entscheidung erhalten Sie postalisch einen Zuwendungsbescheid.