Die Änderung der Förderung der Medien- und Meinungsfreiheit können Sie schriftlich per Post oder online mitteilen.
Änderung per Post mitteilen:
- Sie besprechen den Änderungsbedarf mit dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ).
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Sie schicken Ihren Antrag zusammen mit
- einer Begründung der Änderung,
- einer Beschreibung Ihres Gesamtvorhabens und
- gegebenenfalls dem neuen Finanzierungsplan per Post an das BMZ.
- Das BMZ prüft Ihre Unterlagen.
- Bei einer Anerkennung der Änderung erhalten Sie vom BMZ eine Bewilligung per Post.
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Bei einer Änderung des Finanzierungsbedarfs erhalten Sie zusätzlich nach Prüfung von Zwischen- oder Verwendungsnachweisen vom BMZ eine
- Auszahlung oder
- Rückforderung.
Änderung online mitteilen:
- Sie besprechen den Änderungsbedarf mit dem BMZ.
- Rufen Sie die Internetseite des Bundesportals auf und füllen Sie das Formular online aus.
- Laden Sie erforderliche Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag online ab.
- Das BMZ prüft Ihre Unterlagen.
- Bei einer Anerkennung der Änderung erhalten Sie vom BMZ eine Bewilligung.
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Bei einer Änderung des Finanzierungsbedarfs erhalten Sie zusätzlich nach der Prüfung von Zwischen- oder Verwendungsnachweisen vom BMZ eine
- Auszahlung oder
- Rückforderung.