Den Neu- oder Folgeantrag für Projektförderung können Sie online oder per Post beim BMZ stellen.
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Damit Sie einen Antrag stellen können, muss vorab eine Trägerprüfung stattfinden. Die Trägerprüfung läuft zweistufig ab.
- Rufen Sie das Online-Antragsportal auf der Bengo-Internetseite von Engagement Global auf. Registrieren Sie sich per Organisationsname, Name (Vor-/Nachname), E-Mail-Adresse und selbst erstelltem Kennwort. Nach Bestätigung der Registrierung (opt-in) können Sie das Formular der Trägerprüfung online mit weiteren Daten ausfüllen.
- Die zweite Stufe der Trägerprüfung übernimmt Referat G22 des BMZ.
- Nach erfolgreicher Trägerprüfung erhalten Sie eine Trägernummer, die Sie bei der Beantragung eines Neu- oder Folgevorhabens beim BMZ angeben müssen.
- Sie besprechen Ihr Projektvorhaben mit dem BMZ und reichen eine Projektskizze bei dem BMZ ein.
- Bei positiver Rückmeldung vom BMZ reichen Sie einen Vollantrag für ein Neu- oder Folgevorhaben ein.
Wenn Sie den Antrag online einreichen wollen:
- Rufen Sie den Online-Antrag auf und füllen Sie ihn elektronisch aus. Der Antragsassistent führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag ab. Ein Nachreichen der Unterlagen ist nicht möglich.
- Das BMZ prüft Ihre Unterlagen und meldet sich bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen bei Ihnen.
- Das BMZ prüft die inhaltlichen, rechtlichen und finanziellen Umsetzungsmöglichkeiten, entscheidet über die Förderung und sendet Ihnen einen Bescheid.
- Im Projektzeitraum prüft das BMZ die Umsetzung über Zwischen- und Verwendungsnachweise und veranlasst dementsprechend eine Auszahlung oder eine Rückforderung.
Wenn Sie den Antrag per Post einreichen wollen:
- Drucken Sie den ausgefüllten Antrag aus und senden Sie ihn mit den erforderlichen Unterlagen per E-Mail oder per Post an das BMZ. Ein Nachreichen der Unterlagen ist nicht möglich.
- Das BMZ prüft Ihre Unterlagen und meldet sich bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen bei Ihnen.
- Das BMZ prüft die inhaltlichen, rechtlichen und finanziellen Umsetzungsmöglichkeiten, entscheidet über die Förderung und sendet Ihnen einen Bescheid.
Im Projektzeitraum prüft das BMZ die Umsetzung über Zwischen- und Verwendungsnachweise und veranlasst dementsprechend eine Auszahlung oder eine Rückforderung.