Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fördert Träger, die von Armut und sozialer Ausgrenzung bedrohten Familien und ihren Kindern helfen. Hierfür existiert das Programm "Akti(F) Plus - Aktiv für Familien und Kinder". Ziel des Akti(F) Plus-Programms ist es, die Lebenssituation und gesellschaftliche Teilhabe der Familien zu verbessern.
Die Zielgruppe umfasst:
- Familien mit Kindern, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II (Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende) oder nach dem SGB XII (Sozialhilfe) beziehen
- Familien, die Kindergeldzuschlag beziehen oder Anspruch darauf haben
- Familien – sowie bei Bedarf erwachsene Haushaltsmitglieder – die von sozialer Ausgrenzung und Armut bedroht sind
Gefördert werden Aktivitäten, die Eltern bei Verbesserung ihrer familiären Lebenssituation unterstützen.
Hierzu gehört:
- Beratungs und Coaching-Angebote, Familien-Coaches (Lotsinnen und Lotsen / Navigatorinnen und Navigatoren / Mentorinnen und Mentoren), die auf die individuellen Bedarfe zugeschnitten sind und zusätzlich in Abgrenzung zu den Leistungen nach dem SGB III und SGB II erbracht werden. Im Zentrum der ganzheitlichen Beratung stehen dabei die individuellen und/oder familiären und sozialen Problemlagen, die einer sozialen Teilhabe und langfristig einer Beschäftigungsaufnahme entgegenstehen (zum Beispiel eine eingeschränkte Mobilität, fehlende Kinderbetreuung, fehlende Alltagsstrukturierung, Probleme beim Umgang mit/ dem Zugang zu Behörden, Schulden- oder Suchtprobleme).
- Persönliche Hilfe und Unterstützung bei der persönlichen und/oder familiären Stabilisierung
- Die Hilfe bei der Beantragung von Leistungen, auf die die Familie einen Anspruch hat.
- Erwerbstätige Eltern sollen durch die Beratungs beziehungsweise Coachingangebote befähigt werden, ihre Beschäftigung beizubehalten und/oder ihre Beschäftigung zu einer bedarfsdeckenden Beschäftigung auszuweiten.
- Die Unterstützung von Eltern mit Behinderungen, insbesondere bei der bedarfsgerechten Inanspruchnahme von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben oder von begleitenden Hilfen im Arbeitsleben nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) IX (Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen).
Das Programm möchte außerdem die Zusammenarbeit der zuständigen Stellen verbessern. Es richtet sich daher unter anderem an die beteiligten Jobcenter, Agenturen für Arbeit, Kommunen, Sozialhilfeträger und Träger der freien und öffentlichen Jugendhilfe. Gefördert wird der Auf- und Ausbau der Kooperationsstrukturen für eine bessere Unterstützung der Familien.
Art und Umfang:
Die Förderleistung wird in Form einer Anteilsfinanzierung mit Zu-schüssen gewährt. Die Fördersätze betragen bis zu 90 Prozent der Gesamtausgaben.
Die Bewilligung der Anträge erfolgt durch die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS). Die DRV KBS hat dabei die Aufgaben,
- die Antragstellenden zu informieren und fördertechnisch zu beraten,
- Anträge zu prüfen,
- Zuwendungen zu bewilligen und auszuzahlen sowie
- Vorhaben zu prüfen.
Die Laufzeit eines einzelnen Vorhabens beträgt in der Regel bis zu 4 Jahre. Bei Antragstellung und erstmaliger Bewilligung darf die Regellaufzeit von 4 Jahren nicht überschritten werden.