Das Förderverfahren für das ESF Plus-Programm "Win-Win" ist zweistufig. Im 1. Schritt reichen Sie eine Interessenbekundung ein. Im 2. Schritt werden die ausgewählten Projektträger zur Antragstellung aufgefordert.
Zu Schritt 1:
- Interessenbekundungen reichen Sie über den Online-Dienst Förderportal Z-EU-S elektronisch ein. Beachten Sie die gesondert bekanntgegebenen Fristen.
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Ein unabhängiges Gutachterinstitut bewertet die eingereichten Interessenbekundungen. Die Auswahl erfolgt anhand definierter Auswahlkriterien und Gewichtungen. Dazu zählen
- Aspekte der Eignung und Finanzierung,
- Bildung und Kooperation eines neuen Kooperationsverbunds,
- Qualität des Projektkonzepts,
- Qualität des Arbeits- und Zeitplans,
- Verstetigung und Transfer von sozialen Innovationen und die
- Wirtschaftlichkeit des Vorhabens.
Zu Schritt 2:
- Wenn Ihr Projekt in der 1. Stufe positiv bewertetet wird, dann werden Sie aufgefordert, einen formellen, schriftlichen Förderantrag über Förderportal Z-EU-S zu stellen.
Wenn Ihr Vorhaben bewilligt wird, gelten die für Zuwendungen üblichen Regelungen, ergänzt um spezielle Regelungen zur Förderung des Bundes aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds 2021-2027.