Sie können die Anerkennung als BSt online beantragen. Vor der Antragstellung können Sie bei Bedarf ein kostenfreies Informationsgespräch mit dem EBA vereinbaren.
Wenn Sie die Anerkennung als BSt beantragen wollen, sind folgende Schritte notwendig:
- Laden Sie die Antragsformulare F09c, F09cx und F10c auf der Internetseite des EisenbahnBundesamtes herunter und füllen diese vollständig aus.
- Rufen Sie das eService-Portal des EBA auf.
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Loggen Sie sich mit Ihren Nutzerkonto ein.
- Sollten Sie noch kein Nutzerkonto für das e-Service-Portal haben, müssen Sie sich einmalig registrieren.
- Wählen Sie das Verfahren und die Art der Stelle aus.
- Der Antragsassistent führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben.
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Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch und senden den Antrag ab:
- unterstützte Dateiformate: PDF, DOCX, DOC, XLSX, XLS, maximal 30 Megabyte pro Datei.
- Sie erhalten eine automatisierte Eingangsbestätigung per E-Mail, wenn der Antrag eingegangen ist.
- Gegebenenfalls erhalten Sie eine Nachforderung von noch vorzulegenden Unterlagen per EMail.
- Das EBA bestätigt Ihnen die Vollständigkeit und Prüfbarkeit Ihres Antrags auf Anerkennung und stellt ein Begutachtungsteam zusammen.
- Nach Abschluss der inhaltlichen Prüfung erhalten Sie einen Begutachtungsfragenkatalog zur Beantwortung.
- Reichen Sie den beantworteten Begutachtungsfragenkatalog als Nachreichung über den eService ein.
- Das EBA prüft die von Ihnen eingereichten Unterlagen inhaltlich.
- Bei nicht ausreichendem Ergebnis der Prüfung führt das EBA mit Ihnen eine VorOrt-Begutachtung durch.
- Nach Abschluss der Begutachtung legt das Begutachtungsteam dem Anerkennungsausschuss einen Begutachtungsbericht vor und unterbreitet einen Vorschlag in Bezug auf die Anerkennung.
- Die Anerkennungsstelle beim EBA entscheidet über die Anerkennung. Wird die Anerkennung erteilt, übersendet Ihnen das EBA den Entwurf der Anerkennungsurkunde einschließlich der Anlagen mit der Bitte, innerhalb von 2 Wochen eine Stellungnahme zu dieser abzugeben.
- Geben Sie keine Stellungnahme ab oder wurde die Anerkennungsurkunde zwischen dem EBA und Ihnen infolge der Stellungnahme abgestimmt, finalisiert das EBA den Anerkennungsbescheid sowie die Urkunde und schickt Ihnen beides zusammen mit dem Begutachtungsbericht postalisch zu.
- Sie erhalten außerdem einen Kostenbescheid, der ebenfalls postalisch an Sie verschickt wird. Bezahlen Sie die Gebühren.