Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft übernimmt die Kosten für Reparatur oder Ersatz Ihres Hilfsmittels auf Antrag.
Stellen Sie den Antrag formlos per Post oder laden Sie die Unterlagen online über das SVLFG Portal hoch.
Antrag per Post:
- Schicken Sie die die erforderlichen Unterlagen unter Angabe Ihrer Versichertennummer an die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau.
Antrag hochladen:
- Registrieren Sie sich gegebenenfalls auf dem Serviceportal der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau. Bei der Registrierung erhalten Sie Ihre persönlichen Zugangsdaten per Post.
- Melden Sie sich auf dem Serviceportal an.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen über die Postfachfunktion hoch und schicken Sie sie ab.
Nach Abschluss der Ermittlungen erhalten Sie eine Rückmeldung über die Kostenübernahme oder -erstattung durch die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft.