Die Anmeldung bei der SVLFG verläuft für anzeigepflichtige Unternehmen nach der Gewerbeordnung automatisch. Das Gewerbeamt leitet die Daten aus der Gewerbeanzeige digital an die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft weiter.
- Zusätzlich können Sie die Anmeldung online oder schriftlich bei der SVLFG vornehmen.
- Sie erhalten weitere Informationen durch die SVLFG per Post.
- Gegebenenfalls werden durch die SVLFG weitere Angaben zu Ihrem Unternehmen erfragt, damit die Aufnahme erfolgen kann.
In allen anderen Fällen können Sie die Anmeldung online oder schriftlich bei der SVLFG vornehmen. Dies betrifft insbesondere die bodenbewirtschaftenden Unternehmen der Landwirtschaft und des Gartenbaus.
Wenn Sie die Anmeldung online vornehmen wollen:
- Rufen Sie das SVLFG-Serviceportal auf. Im Mediencenter des Serviceportals finden Sie das Anmeldeformular.
- Füllen Sie das Anmeldeformular vollständig aus und schicken Sie es über das Serviceportal ab.
- Nach Abschluss der Aufnahmeermittlungen erhalten Sie die Aufnahmeunterlagen und Informationsmaterial.
Wenn Sie die Anmeldung schriftlich vornehmen wollen:
- Stellen Sie den Antrag formlos oder
- laden Sie das Antragsformular von der Internetseite der SVLFG herunter und drucken Sie es aus.
- Schicken Sie das ausgefüllte Antragsformular per Post, E-Mail oder Fax an die SVLFG.
- Die SVLFG prüft Ihren Antrag.
- Anschließend erhalten Sie die Aufnahmeunterlagen und Informationsmaterial.