Nutzen Sie für die Antragstellung den Online-Dienst
- Rufen Sie den Online-Dienst des Bundes „Antrags- und Beteiligungsportal für Verkehr und Offshore„ auf.
- Loggen Sie sich mit dem ELSTER-Unternehmenskonto mit Ihrem ELSTER-Zertifikat an.
- Das Formularmanagementsystem (FMS) führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben. Füllen Sie das Antragsformular vollständig aus.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als PDF-Datei hoch und senden den Antrag ab. Sie erhalten eine automatische Eingangsbestätigung.
- Das FBA prüft Ihre Unterlagen und kommt gegebenenfalls auf Sie zu, sofern Nachreichungen notwendig sind.
- Das FBA schickt Ihnen einen Bescheid, in dem die Entscheidung über die planungsrechtliche Zulassungsentscheidung mitgeteilt wird.
Die Antragsstellung ist ein Teil des Planfeststellungsverfahrens. Das Verfahren hat folgenden allgemeinen Ablauf:
Vorabstimmung:
- Als Vorhabenträgerin oder Vorhabenträger finden zwischen Ihnen und dem FBA Antragsberatungen statt.
Antragstellung:
- Stellen Sie einen Antrag auf Durchführung des Planfeststellungsverfahrens über den Online-Dienst des Bundes und reichen dort alle erforderlichen Unterlagen ein.
Anhörungsverfahren:
- Wenn Sie alle Unterlagen vollständig eingereicht haben, werden im Anhörungsverfahren alle vom Vorhaben betroffenen Personen informiert, um mögliche Bedenken oder Änderungsvorschläge einbringen zu können.
Bekanntmachung über Auslegung des Plans:
- Das FBA veranlasst die Kommunen, in denen sich das Vorhaben voraussichtlich auswirkt, den Plan für die Öffentlichkeit auszulegen.
Auslegung des Plans:
- Der Plan wird in den entsprechenden Kommunen für die Dauer von 4 Wochen öffentlich ausgelegt.
Erörterungstermin:
- Das FBA entscheidet anhand der Einwendungen und Stellungnahmen, ob ein Erörterungstermin notwendig ist.
- Wird ein Erörterungstermin angesetzt, werden Personen, die Einwendungen eingereicht haben, eingeladen.
Planänderungen des Planfeststellungsverfahrens:
- Als Ergebnis kann es zu Planänderungen kommen. Alle von den Änderungen betroffenen Personen werden darüber informiert.
- Bei umfangreichen Planänderungen muss das Anhörungsverfahren erneut durchgeführt werden.
Planfeststellungsbeschluss:
- Alle Interessen werden durch die Planfeststellungsbehörde abgewogen und resultieren im Planfeststellungsbeschluss.
- Als Vorhabenträgerin oder Vorhabenträger erhalten Sie Auflagen. Damit werden Ihre Pläne verbindlich und die Bauausführung kann beginnen.
- Bekanntmachung des Planfeststellungsbeschlusses:
- Alle im Planfeststellungsverfahren eingebundenen Personen werden über den Planfeststellungsbeschluss und den Rechtsbehelf informiert.
Klage:
- Es kann Klage gegen einen Planfeststellungsbeschluss eingereicht werden.
Bestandskräftiger Plan:
- Nach Ablauf der Rechtsmittelfrist ist der Planfeststellungsbeschluss rechtens.