Das Antragsverfahren ist zweistufig. Nutzen Sie für beide Stufen das Portal "easy-Online".
Stufe 1: Projektskizze
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Reichen Sie als Koordinatorin oder Koordinator in Vertretung der Projektpartner Ihre Projektskizze über "easy-Online" ein.
- Sollen assoziierte Partner eingebunden werden, fügen Sie deren formlose Teilnahmebestätigungen der Projektskizze als Sonderanhang (zusätzlich zu den 12 DIN-A4-Seiten) bei.
- Schicken Sie unmittelbar danach zusätzlich eine von Ihnen unterschriebene Druckfassung per Post an den Projektträger VDI TZ.
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Die Projektskizze wird im wettbewerblichen Verfahren nach folgenden Kriterien bewertet:
- Bedeutung des Forschungsziels: fachlicher Bezug zum Rahmenprogramm, Bedarf und Relevanz für die praktische Anwendung,
- wissenschaftliche und technische Qualität des Lösungsansatzes, Innovationshöhe,
- Komplementarität des Konsortiums, insbesondere Rolle der KMU und Einbeziehung von Anwendern, Kompetenz der Projektpartner,
- Qualität, Effektivität und Effizienz des Projektaufbaus,
- Qualität und Umsetzbarkeit des Verwertungsplans, Marktpotenzial, Beitrag des Projekts zur künftigen Positionierung der KMU am Markt,
- nachvollziehbare, realistische Darstellung der Gesamtfinanzierung.
- Auf der Grundlage der Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektskizzen ausgewählt. Das BMBF behält sich vor, sich bei der Bewertung der vorgelegten Projektskizzen durch unabhängige Expertinnen und Experten beraten zu lassen. Sie erhalten das Auswahlergebnis als Verbundkoordinatorin beziehungsweise Verbundkoordinator spätestens 2 Monate nach dem Bewertungsstichtag schriftlich.
Stufe 2: Antragstellung
- Rufen Sie "easy-Online" auf. Dort werden Sie Schritt für Schritt durch den Prozess der Antragstellung geführt.
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Füllen Sie alle für den Antrag erforderlichen Felder aus, versehen Sie ihn mit einer qualifizierten elektronischen Signatur und schicken Sie ihn ab.
- Wenn Sie nicht über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügen, müssen Sie den Antrag zusätzlich zur elektronischen Abgabe ausdrucken, unterschreiben und im nächsten Schritt zusammen mit den weiteren Antragsunterlagen per Post an den Projektträger übersenden.
- Der Projektträger bestätigt Ihnen den Eingang Ihres Antrags.
- Die zuständige Sachbearbeitung beim Projektträger setzt sich während der Bearbeitung Ihres Antrags mit Ihnen in Verbindung, um eventuelle Rückfragen zu klären.
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Anträge werden nach folgenden Kriterien bewertet und geprüft:
- Umsetzung eventueller Auflagen aus der ersten Stufe und Einhaltung des dort zur Förderung empfohlenen Finanzrahmens,
- Organisation der Zusammenarbeit im Verbund, Projektmanagement,
- Festlegung eines Meilensteinziels mit quantitativen beziehungsweise nachprüfbaren Kriterien, Definition weiterer Übergabepunkte,
- Zuwendungsfähigkeit der beantragten Mittel,
- Notwendigkeit und Angemessenheit der beantragten Mittel zur Durchführung der in dem Arbeitsplan aufgeführten Aktivitäten,
- Nachvollziehbarkeit der Erläuterungen zum Finanzierungsplan,
- Qualität und Aussagekraft des Verwertungsplans, auch hinsichtlich der förderpolitischen Zielsetzungen dieser Fördermaßnahme,
- Begründung der Notwendigkeit staatlicher Förderung, Darstellung wissenschaftlich-technischer und wirtschaftlicher Risiken
- Sie erhalten eine Entscheidung über Ihren Antrag.
Wenn sie positiv ausfällt, erhalten Sie postalisch einen Zuwendungsbescheid.