Sie müssen den Antrag auf Förderung schriftlich bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) stellen.
- Sie laden das Antragsformular auf der Internetseite der BKM herunter. Füllen Sie den Antrag elektronisch aus, drucken ihn aus und unterschreiben ihn.
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Den unterschriebenen Antrag und die sonstigen erforderlichen Unterlagen senden Sie per E-Mail an das Referat K 44 der BKM.
- Hinweis: Ausnahmsweise können Sie Ihren Antrag auch per Post einreichen.
- Die BKM schaltet zur fachlichen Begutachtung das Bundesinstitut für Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa (BKGE) in Oldenburg und gegebenenfalls weitere Gutachter ein. Die BKM trifft die Förderentscheidung über Ihren Antrag unter Einbeziehung der fachlichen Stellungnahmen.
- Die BKM informiert Sie über Ihre Entscheidung. Danach leitet die BKM Ihren Antrag an das Bundesverwaltungsamt (BVA) weiter. Das BVA prüft Ihren Ausgaben- und Finanzierungsplan.
- Sie bekommen dann vom BVA per Post Bescheid, ob Ihr Antrag auf Förderung bewilligt wird.
- Wenn Sie Ihr Projekt abgeschlossen haben, müssen Sie beim BVA die Verwendung der Fördermittel nachweisen und den Abschlussbericht vorlegen.