Sie müssen den Antrag auf Förderung schriftlich bei der Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) stellen.
- Gehen Sie auf die Internetseite der KEK und füllen Sie Ihren Antrag auf Förderung elektronisch aus.
- Drucken Sie den Antrag aus und lassen Sie ihn von einem gesetzlich Zeichnungsberechtigten unterschreiben.
- Senden Sie den Antrag einschließlich Finanzierungsplan per Mail an die Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK).
- Sie erhalten eine elektronische Bestätigung per E-Mail, dass Ihr Antrag eingegangen ist.
- Senden Sie den Antrag außerdem mit allen geforderten Unterlagen per Post an die Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK).
- Bei Bedarf können Sie separat im Nachgang einen Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn stellen. Dies kann formlos per E-Mail an die Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) erfolgen.
- Sie bekommen von der KEK per Post und parallel per E-Mail Bescheid, ob Ihr Projekt gefördert wird.
- Sie dürfen erst mit Ihrem Projekt beginnen, wenn Sie die Förderzusage erhalten haben.
- Wenn Sie Ihr Vorhaben beendet haben, müssen Sie der KEK alle Dokumente zum Nachweis einreichen. Nutzen Sie dafür das Formular auf der Internetseite der KEK.
Hinweis:
Lassen Sie sich durch die KEK beraten, bevor Sie Ihren Antrag stellen. Sie können auch Ihre Fragen hinsichtlich der Finanzierung Ihres Modellprojekts an die KEK stellen.