Ein Verwaltungsverfahren gegen Ihre Bank müssen Sie schriftlich beantragen.
- Laden Sie den Antrag auf der Internetseite der BaFin herunter und füllen Sie ihn vollständig aus.
- Senden Sie den unterschriebenen Antrag mit den erforderlichen Unterlagen an die auf dem Formular angegebene Adresse.
- Die BaFin bestätigt Ihnen den Eingang des Antrags schriftlich. Anschließend prüft sie, ob Sie die Voraussetzungen für den Abschluss eines Basiskontovertrags erfüllen.
- Hat die Bank Ihren Antrag zu Unrecht abgelehnt, ordnet die BaFin die Eröffnung eines Basiskontos an. Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung über den Abschluss des Verfahrens.
- Wenn Ihr Antrag bei der BaFin abgelehnt wird, können Sie Widerspruch einlegen, damit die Entscheidung noch einmal überprüft wird. Auch Ihre Bank kann Widerspruch einlegen, wenn die BaFin anordnet, dass ein Basiskonto für Sie eröffnet werden muss.
Für Beschwerden rund um das Thema Basiskonto können Sie das jeweilige Online-Beschwerdeformular nutzen.
- Rufen Sie die Seite “Bei der BaFin beschweren“ auf.
- Dort finden Sie unter anderem das Online-Beschwerdeformular der BaFin “Beschwerdeformular speziell für den Bereich Basiskonten“.
- Geben Sie die relevanten Daten zu Ihrer Beschwerde in die Maske ein.
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Ihre Beschwerde sollte folgende Angaben enthalten:
- Ihren Namen und Ihre Anschrift
- bei einer Beschwerde für eine andere Person: Name und Anschrift des oder der Betroffenen
- Name und Anschrift des betroffenen Unternehmens
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bei einer Beschwerde über ein Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut:
- Art der Geschäftsverbindung
- Konto- beziehungsweise Kundennummer
- Namen der Kontoinhaberin oder des Kontoinhabers, falls Sie dies nicht selbst sind