Den Antrag auf eine freiwillige Krankenversicherung können Sie per Post einreichen sowie – bei vielen gesetzlichen Krankenkassen – persönlich in der Geschäftsstelle abgeben oder online übermitteln.
- Füllen Sie das Antragsformular Ihrer gesetzlichen Krankenkasse aus und reichen Sie es zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der Krankenkasse ein.
- Die Krankenkasse prüft, ob Sie die Voraussetzungen für eine freiwillige Mitgliedschaft erfüllen und teilt Ihnen das Ergebnis mit.
- Wenn Sie als freiwilliges Mitglied Ihre gesetzliche Krankenkasse wechseln möchten:
- Stellen Sie einen Neuaufnahmeantrag bei der neuen Krankenkasse.
- Um die Kündigung bei der bisherigen Krankenkasse kümmert sich dann Ihre neue Krankenkasse. Hierfür nutzen die Krankenkassen ein elektronisches Meldeverfahren untereinander.
- Wenn Sie Ihre freiwillige Mitgliedschaft kündigen, um zu einer privaten Krankenversicherung (PKV) zu wechseln:
- Reichen Sie Ihre formlose Kündigung zusammen mit dem Nachweis über eine anschließende Krankenversicherung in der PKV bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ein. Die Unterlagen können Sie per Post einreichen oder – bei vielen gesetzlichen Krankenkassen – persönlich in der Geschäftsstelle abgeben oder online übermitteln.
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Die Krankenkasse prüft, ob Sie die Voraussetzungen für die Beendigung der freiwilligen Mitgliedschaft erfüllen und teilt Ihnen das Ergebnis mit.