Der Verfahrensablauf unterscheidet sich für versicherungspflichtig Beschäftigte und freiwillig Versicherte.
Wenn Sie versicherungspflichtig beschäftigt sind:
- Ihre Krankenkasse hat die gesetzliche Pflicht, Sie zu informieren, wenn es zu einer Überschreitung der Beitragsbemessungsgrenze durch Ihre weiteren Einnahmen im vorangegangenen Kalenderjahr gekommen ist. Dazu ist die Krankenkasse in der Lage, nachdem Sie von Ihrem Arbeitgeber im Februar die Jahresmeldung für das vorangegangene Kalenderjahr erhalten hat.
- Ihre Krankenkasse teilt Ihnen mit, wie Sie die Erstattung von Beiträgen beantragen können und welche Angaben und Nachweise dafür erforderlich sind. Alternativ können Sie selbst an Ihre Krankenkasse herantreten, wenn Sie zum Beispiel nicht benachrichtigt worden sind oder nach Ihren Unterlagen vermuten, dass Sie zu viel Beitrag gezahlt haben.
- Sie beantragen die Erstattung von Beiträgen.
- Die Krankenkasse prüft, ob ein Anspruch auf Erstattung von Beiträgen besteht und teilt Ihnen das Ergebnis mit.
- Die Krankenkasse erstattet Ihnen zu viel gezahlte Beiträge.
Wenn Sie freiwillig gesetzlich versichert sind:
- Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, wie Sie den Antrag auf Erstattung von Beiträgen stellen können. In der Regel können Sie den Antrag per Post stellen sowie – bei vielen gesetzlichen Krankenkassen – persönlich in der Geschäftsstelle abgeben oder online einreichen
- Füllen Sie das Antragsformular Ihrer gesetzlichen Krankenkasse aus und reichen es zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der Krankenkasse ein.
- Gegebenenfalls können Sie die Erstattung bei bestimmten Krankenkassen auch formlos beantragen. Verfassen Sie dazu ein formloses Schreiben an Ihre Krankenkasse und geben Sie die Kontonummer (IBAN) des Bankkontos an, auf das die Beiträge erstattet werden sollen. Möglicherweise bittet die Krankenkasse Sie, weitere Angaben zu machen und Nachweise einzureichen.
- Die Krankenkasse prüft, ob ein Anspruch auf Erstattung von Beiträgen besteht und teilt Ihnen das Ergebnis mit.
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Die Krankenkasse erstattet Ihnen zu viel gezahlte Beiträge.