Die Bewilligung zur Verwendung besonderer Verschlüsse müssen Sie schriftlich beantragen:
- Laden Sie das Formular „Antrag auf Bewilligung zur Verwendung besonderer Verschlüsse“ (Formular 0353) über die Internetseite der Generalzolldirektion.
- Wenn Sie kein „Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO)“ sind, laden Sie zudem die Teile I bis III und V des Fragebogens zollrechtliche Bewilligungen über die Internetseite der Generalzolldirektion.
- Wenn Sie die Verwendung eines noch nicht zugelassenen Verschlusses beantragen, laden Sie zudem das Formular „Zusatzblatt zum Antrag auf Bewilligung zur Verwendung besonderer Verschlüsse“ (Formular 035301) über die Internetseite der Generalzolldirektion.
- Füllen Sie das Formular beziehungsweise die Formulare und gegebenenfalls die Fragebögen vollständig aus.
- Senden Sie die ausgefüllten Dokumente per Post an das Hauptzollamt, in dessen Bezirk Ihre Hauptbuchhaltung für Zollzwecke geführt wird beziehungsweise diese zugänglich ist.
- Das Hauptzollamt prüft Ihren Antrag.
- Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid mit einer Bewilligung oder Ablehnung.
- Mit einer schriftlichen Bewilligung zur Verwendung besonderer Verschlüsse bekommen Sie eine Bewilligungsnummer erteilt.
Zuständig ist das Hauptzollamt, von dessen Bezirk aus Sie Ihr Unternehmen betreiben oder, falls Sie kein Unternehmen betreiben, in dessen Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben. Wird Ihr Unternehmen von einem Ort außerhalb Deutschlands betrieben oder haben Sie keinen Wohnsitz in Deutschland, ist das Hauptzollamt örtlich zuständig, in dessen Bezirk Sie erstmalig steuerlich in Erscheinung treten.