Sie können die Bewilligung schriftlich beim zuständigen Hauptzollamt beantragen.
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Setzen Sie ein formloses Schreiben auf, in dem Sie folgende Angaben machen:
- Angabe der Hinzurechnungs- , Abzugsfaktoren beziehungsweise der abgespaltenen Kaufpreisbestandteile (zum Beispiel Beförderungskosten, Lizenzgebühren, Montagekosten, Analysekosten) für die Sie eine Bewilligung beantragen
- Angabe der Waren mit Handelbezeichnung und KN-Code, auf die sich die Vereinfachungen beziehen
- Angabe zu den Lieferanten der Waren
- Erläutern Sie anschließend, wie sich der beantragte Hinzurechnungs-, Abzugsbetrag oder abgespaltene Kaufpreisbestandteil errechnet, und geben Sie an, auf welche Bemessungsgrundlage (zum Beispiel Ab-Werk-Preis) sich dieser bezieht.
- Fügen Sie dem Schreiben die Teile „I bis III des Fragebogens zollrechtliche Bewilligungen“ bei. Ausnahme: Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte (AEO) müssen den Fragebogen nicht beilegen.
- Senden Sie das unterschriebene Schreiben mit Fragebogen per Post an das Hauptzollamt, in dessen Bezirk Ihre Hauptbuchhaltung für Zollzwecke geführt wird oder zugänglich ist.
- Nach Prüfung Ihrer Unterlagen, erhalten Sie einen Bescheid mit einer Bewilligung beziehungsweise Ablehnung vom Hauptzollamt.
Bitte beachten Sie, dass Sie im Fall des Antrages auf eine mitgliedstaatenübergreifende Bewilligung den Antrag online über das EU-Trader Portal stellen müssen. Die Teile des Fragebogens werden nicht im EU-Trader Portal hochgeladen. Diese übermitteln Sie bitte dem zuständigen Hauptzollamt unter Bezugnahme auf Ihre Antragsnummer aus dem EU-Trader Portal.