Um den Status als „zugelassener Empfänger-TIR“ zu erlangen, müssen Sie einen Antrag stellen:
- Gehen Sie auf die Internetseite der Zollverwaltung und laden Sie das Formular „Antrag auf Bewilligung des Status eines zugelassenen Empfängers für das TIR-Verfahren gemäß Artikel 230 Unionszollkodex“ (Formular 0363) herunter.
- Füllen Sie das Formular aus und senden Sie dieses sowie gegebenenfalls die Teile I bis III und V des Fragebogens zollrechtliche Bewilligungen an das Hauptzollamt, in dessen Bezirk Ihre Hauptbuchhaltung für Zollzwecke geführt wird oder zugänglich ist.
- Das Hauptzollamt prüft Ihre Unterlagen und prüft, ob weitere Bewilligungen (Verwahrlager oder Leistung einer Gesamtsicherheit) vorhanden sind oder von Ihnen noch zu beantragen sind.
- Liegen alle formellen und materiellen Voraussetzungen vor, erhalten Sie die Bewilligung zugelassener Empfänger-TIR.