Um Ihre Anmeldung online durchzuführen, gehen Sie folgendermaßen vor:
- Öffnen Sie die Internet-Eingangs- und Ausgangsanmeldung in Ihrem Internet-Browser.
- Wählen Sie „ESumA“ für die summarische Eingangsanmeldung oder „ASumA“ für die summarische Ausgangsanmeldung aus.
- Füllen Sie das Formular für den Briefkopf aus. Anschließend können Sie eine oder mehrere Positionen eingeben.
- Alle farblich hinterlegten beziehungsweise umrandeten Felder sind Pflichtfelder. Diese müssen Sie zwingend ausfüllen. Bitte beachten Sie, dass einige Felder erst im Laufe des Ausfüllens zu Pflichtfeldern werden können und damit nicht auf Anhieb als solche erkennbar sind. Auch müssen einige Felder entweder im Kopfformular ausgefüllt werden oder in allen Positionsformularen.
- Haben Sie alles ausgefüllt, klicken Sie auf „Anmeldung abgeben“. Eventuelle Fehler werden Ihnen angezeigt und müssen berichtigt werden.
- Nachdem Sie die Auftragsnummer als Bestätigung der erfolgreichen Übermittlung der Daten Ihrer Anmeldung erhalten haben, drucken Sie Ihre Anmeldung 2-fach aus.
- Mit der Anmeldung sowie der Auftragsnummer identifizieren Sie sich bei der angemeldeten ersten Eingangs- beziehungsweise Ausgangszollstelle. Die Zollstelle kann Ihre Anmeldung innerhalb von 30 Tagen entgegennehmen. Sie finden die zuständige Zollstelle in der Dienststellensuche auf der Internetseite der Zollverwaltung.
Besonderheiten für den Luft- und Seeverkehr:
- Besonderheit für die summarische Ausgangsanmeldung: Für Ausfuhren im Luft- oder Seeverkehr müssen Sie die summarische Ausgangsanmeldung bei der Ausgangszollstelle abgeben, in deren Bezirk Sie die Waren auf das grenzüberschreitende Beförderungsmittel verladen.
- Besonderheit für die summarische Eingangsanmeldung: Soll ein Flugzeug mehr als einen Flughafen im Zollgebiet der Union anfliegen oder soll ein Schiff mehr als einen Hafen im Zollgebiet der Union anlaufen, ohne einen Zwischenstopp auf einem Flughafen oder in einem Hafen außerhalb des Zollgebiets der Union einzulegen, müssen Sie die summarische Eingangsanmeldung für alle beförderten Waren bei der Zollstelle am ersten (Flug-)Hafen im Zollgebiet der Union abgeben. Wird jedoch ein Zwischenstopp auf einem Flughafen oder in einem Hafen außerhalb des Zollgebiets der Union eingelegt, müssen Sie bei der Zollstelle am nachfolgenden (Flug-)Hafen für die dort ankommenden Waren eine weitere summarische Eingangsanmeldung abgeben.