Die Zollanmeldung müssen Sie schriftlich einreichen:
- Laden Sie das Formular zur „Zollanmeldung für Diplomaten- oder Konsulargut“ (Formular 0349 oder 0349en) über die Internetseite der Bundesfinanzverwaltung.
- Füllen Sie das Formular vollständig aus und drucken es anschließend aus.
- Es muss mit dem Dienststempel versehen werden.
- Die ausgedruckte und vollständig ausgefüllte Zollanmeldung geben Sie bei der Zollabfertigung ab.
- Die Zollbediensteten prüfen im Rahmen einer Vorprüfung, ob die Anmeldung angenommen werden kann.
- Gegebenenfalls schließen sich weitere Prüfungen an, zum Beispiel eine Beschau der Ware.
- Wenn die Überprüfung erfolgreich war, wird Ihnen die Ware überlassen und Sie erhalten eine Kopie der Zollanmeldung.