Den Status als „Zugelassener Empfänger“ müssen Sie schriftlich beantragen:
- Gehen Sie auf die Internetseite des deutschen Zolls und rufen Sie von dort das Formular „Antrag auf Bewilligung des Status eines zugelassenen Empfängers für den Unionsversand“ (Formular 0358) auf. Sie können das Formular direkt am Rechner ausfüllen.
- Laden Sie außerdem den Fragebogen zollrechtliche Bewilligungen herunter und füllen Sie die Teile I bis III und V aus.
- Drucken Sie den ausgefüllten Antrag und Fragebogen aus und fügen Sie alle erforderlichen Unterlagen bei.
- Reichen Sie das Formular bei Ihrem zuständigen Hauptzollamt ein. Dieses ist das Hauptzollamt, in dessen Bezirk Ihre Hauptbuchhaltung für Zollzwecke geführt wird oder zugänglich ist. Dort wird Ihr Antrag geprüft.
- Das Hauptzollamt schickt Ihnen einen schriftlichen Bescheid darüber, ob Ihnen der Status als „Zugelassener Empfänger“ bewilligt wird.
- Die Bewilligung wird in der Regel an dem Tag wirksam, an dem sie Ihnen zugestellt wird.