Um eine Anzeige zu einer Flugreise aufgrund von Annullierung, Verspätung, Nichtbeförderung, Höherstufung oder Herabstufung zu erstatten, gehen Sie bitte wie folgt vor:
- Sie reichen die Beschwerde zunächst beim betroffenen Luftfahrtunternehmen ein.
- Wenn Sie von dort innerhalb einer angemessenen Frist keine Antwort erhalten oder die Antwort für Sie nicht zufriedenstellend ist, können Sie eine Anzeige beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) einreichen.
- Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie das Online-Formular aus.
- Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen. Alternativ können Sie Ihre Anzeige sowie die Unterlagen per E-Mail, per Fax oder per Post an das LBA übersenden.
- Nach Eingang der Anzeige erhalten Sie vom LBA eine Eingangsbestätigung mit einer Referenznummer.
- Wenn eine andere nationale Beschwerde und Durchsetzungsstelle für Ihren Fall zuständig ist, leitet das LBA Ihre Anzeige weiter und unterrichtet Sie darüber.
- Das LBA prüft den Sachverhalt und nimmt bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen Kontakt zu Ihnen auf.
- Ergibt die Prüfung einen möglichen Verstoß, kann das LBA ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen das betroffene Unternehmen einleiten.
- Bei nachgewiesenen Verstößen kann ein Bußgeld verhängt werden.
- Über den Abschluss der Bearbeitung werden Sie vom LBA unterrichtet.