- Sie stellen einen formlosen Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung Bund – Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA).
- Die ZfA prüft Ihren Antrag und entscheidet, ob Ihr Wohnförderkonto bis zum Beginn der Auszahlungsphase erhalten bleibt und von der ZfA weitergeführt wird oder nicht.
- Sie erhalten einen Bescheid über die Bewilligung beziehungsweise Ablehnung Ihres Antrages.
- Wenn Ihr Antrag bewilligt wird, informiert die ZfA Ihren Anbieter.
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Wenn die ZfA Ihre beruflich bedingte Abwesenheit anerkennt, müssen Sie die ZfA über folgende Änderungen informieren:
- wenn sich Ihre beruflich bedingte Abwesenheit verlängert,
- wenn Sie die Immobilie nach Ihrer beruflich bedingten Abwesenheit wieder selbst nutzen oder
- wenn die Voraussetzungen Ihrer beruflich bedingten Abwesenheit wegfallen.