Den Antrag auf Zertifizierung einer Person sowie Rezertifizierung können Sie im Online-Verfahren oder schriftlich beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) stellen.
Online-Verfahren
- Rufen Sie den Online-Antragsassistenten auf.
- Der Online-Antragsassistent führt Sie Schritt für Schritt durch den Antrag und die jeweiligen Angaben und Unterlagen für Ihre gewünschte Zertifizierung.
- Laden Sie notwendigen Unterlagen (zum Beispiel Zeugnisse oder externe Fachkundenachweise) als Datei hoch (PDF, maximal 5 Megabyte pro Dokument).
- Nach Anmeldung in Ihrem Bürgerkonto und Bestätigung mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises können Sie den Antrag an das BSI senden.
- Das BSI prüft, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen und ob Ihre Fachkundenachweise den Anforderungen entsprechen.
- Bei Fragen oder Zweifeln meldet sich das BSI bei Ihnen. Sie können dann ergänzende oder weitere Nachweise einreichen.
- Wenn Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, lädt das BSI Sie im Rahmen der sogenannten Kompetenzfeststellung je nach angestrebter Zertifizierung zu Workshop und Prüfung ein. Die Termine finden in der Regel vor Ort beim BSI statt.
- Über das Prüfergebnis werden Sie zeitnah informiert. Erfüllen Sie die Anforderungen nicht, können Sie die Prüfung einmalig wiederholen. Sollten Sie die Anforderungen auch nach Wiederholung nicht erfüllen oder Ihre Teilnahme 3 Mal ohne triftigen Grund absagen, wird das Verfahren beendet. Sie erhalten dann einen Gebührenbescheid über die bis dahin angefallenen Kosten.Ist das Prüfungsergebnis positiv, erhalten Sie ein Zertifikat und einen Gebührenbescheid vom BSI.
- Sofern Sie nicht widersprechen veröffentlicht das BSI Ihre Zertifizierung, die Gültigkeitsdauer, Ihren Namen und Ihre berufliche oder private Anschrift auf seiner Internetseite.
- Die 3-jährige Gültigkeitsdauer Ihrer Zertifizierung startet. Bitte lassen Sie in diesem Zeitraum Ihre Dienstleistungen von Ihren Auftraggebern über Tätigkeitsnachweise bestätigen.
- Für eine Rezertifizierung legen Sie dem BSI dann Tätigkeitsnachweise vor, die nach einem Punktesystem gewichtet werden.
- Alternativ können Sie die Erstzertifizierung nochmal durchlaufen.
- Außerdem müssen Sie dem BSI nachweisen, dass Sie sich ständig fachlich weiterentwickeln und Änderungen der Praxis, einschlägiger Normen und anderer Anforderungen berücksichtigen. Das BSI kann zusätzlich Ihre Arbeit begutachten (zum Beispiel durch Begleitung eines Audittags).
Schriftlich per Post
- Laden Sie den Antrag für die angestrebte Zertifizierung auf der Internetseite des BSI in der Informationstechnik herunter und drucken ihn aus.
- Den ausgefüllten und unterzeichneten Antrag senden Sie zusammen mit den notwendigen Unterlagen (zum Beispiel Zeugnisse und externe Fachkundenachweise als Kopie) an das BSI.
- Das BSI prüft, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen und ob Ihre Fachkundenachweise den Anforderungen entsprechen.
- Bei Fragen oder Zweifeln meldet sich das BSI bei Ihnen. Sie können dann ergänzende oder weitere Nachweise einreichen.
- Wenn Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, lädt das BSI Sie im Rahmen der sogenannten Kompetenzfeststellung je nach angestrebter Zertifizierung zu Workshop und Prüfung ein. Die Termine finden in der Regel vor Ort beim BSI statt.
- Über das Prüfergebnis werden Sie zeitnah informiert. Erfüllen Sie die Anforderungen nicht, können Sie die Prüfung einmalig wiederholen. Sollten Sie die Anforderungen auch nach Wiederholung nicht erfüllen oder Ihre Teilnahme 3 Mal ohne triftigen Grund absagen, wird das Verfahren beendet. Sie erhalten dann einen Gebührenbescheid über die bis dahin angefallenen Kosten.
- Ist das Prüfungsergebnis positiv, erhalten Sie ein Zertifikat und einen Gebührenbescheid vom BSI.
- Sofern Sie nicht widersprechen veröffentlicht das BSI Ihre Zertifizierung, die Gültigkeitsdauer, Ihren Namen und Ihre berufliche oder private Anschrift auf seiner Internetseite.
- Die 3-jährige Gültigkeitsdauer Ihrer Zertifizierung startet. Bitte lassen Sie in diesem Zeitraum Ihre Dienstleistungen von Ihren Auftraggebern über Tätigkeitsnachweise bestätigen.
- Für eine Rezertifizierung legen Sie dem BSI dann Tätigkeitsnachweise vor, die nach einem Punktesystem gewichtet werden.
- Alternativ können Sie die Erstzertifizierung nochmal durchlaufen.
- Außerdem müssen Sie dem BSI nachweisen, dass Sie sich ständig fachlich weiterentwickeln und Änderungen der Praxis, einschlägiger Normen und anderer Anforderungen berücksichtigen. Das BSI kann zusätzlich Ihre Arbeit begutachten (zum Beispiel durch Begleitung eines Audittags).
- für die Bearbeitung des Antrags: in der Regel etwa 3 Monate von Antragstellung bis Zertifikaterteilung.