Sie melden Ihr Unternehmen bei der Künstlersozialkasse (KSK) an, damit Ihre Abgabepflicht überprüft wird.
- Sie senden der KSK den ausgefüllten „Anmelde- und Erhebungsbogen“ zu. Das Formular können Sie auf der Internetseite der KSK herunterladen oder Sie bekommen es bei Bedarf von der KSK übersandt.
- Sie können das Formular formlos per Post, Telefax oder E-Mail an die KSK übersenden.
- Die KSK prüft, ob Ihr Unternehmen abgabepflichtig sein könnte.
- Ist dies nicht der Fall, erhalten Sie Ihre eingereichten Unterlagen mit einem aufklärenden Schreiben zurück. Sie werden aufgefordert sich erneut bei der KSK zu melden, wenn die Voraussetzungen für eine Abgabepflicht erfüllt sind.
- Kommt die Abgabepflicht für Ihr Unternehmen infrage, werden Ihre Daten erfasst. Ihre Abgabepflicht wird geprüft.
- Sollten Fragen bestehen oder Nachweise benötigt werden, setzt sich die KSK mit Ihnen in Verbindung.
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Wenn die Prüfung abgeschlossen ist, erhalten Sie einen Bescheid.
- Er enthält die Feststellung Ihrer Abgabepflicht sowie gegebenenfalls die Höhe Ihrer Künstlersozialabgabe.
- Aus dem Bescheid ergibt sich ebenfalls, welchen Betrag Sie monatlich als Vorauszahlung für das laufende Kalenderjahr zahlen müssten.
- Kommt die KSK zu dem Ergebnis, dass eine Abgabepflicht für Ihr Unternehmen nicht vorliegt, erhalten Sie eine entsprechende schriftliche Mitteilung.