Sie müssen den Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft schriftlich oder elektronisch beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) stellen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen wollen:
- Senden Sie Ihren Antrag unterschrieben per Post an den Dienstsitz des BZSt in Bonn.
- Ihr Antrag wird vom BZSt bearbeitet und geprüft.
- Das BZSt entscheidet über Ihren Antrag und fordert Sie per Post auf, die Gebühren zu bezahlen. Die Höhe der Gebühren finden Sie im entsprechenden Brief des BZSt.
- Nach der Bezahlung der Gebühren schickt das BZSt Ihnen die Auskunft schriftlich zu.
Wenn Sie den Antrag elektronisch stellen wollen:
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Senden Sie Ihren Antrag unterschrieben und in PDF-Format an die E-Mail-Adresse des BZSt.
- Hinweis: Falls Sie die weitere Kommunikation elektronisch wünschen, erteilen Sie dem BZSt Ihre Zustimmung im Rahmen des Antrages. Im Hinblick auf das gesetzliche Verschlüsselungsgebot darf das BZSt nur mit Ihrer Zustimmung unverschlüsselt elektronisch mit Ihnen kommunizieren. Für diese Zustimmung stellt das BZSt ein besonderes Formular zur Verfügung.
- Ihr Antrag wird vom BZSt bearbeitet und geprüft.
- Das BZSt entscheidet über Ihren Antrag und fordert Sie per Post auf, die Gebühren zu bezahlen. Die Höhe der Gebühren finden Sie im entsprechenden Brief des BZSt.
- Nach der Bezahlung der Gebühren schickt das BZSt Ihnen die Auskunft schriftlich zu.