Den Antrag für die Statusbescheinigung müssen Sie schriftlich beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) stellen.
- Laden Sie sich vom Online Formular-Management-System (FMS) der Bundesfinanzverwaltung (BFINV) das Antragsformular herunter und füllen Sie es aus.
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Drucken Sie das ausgefüllte Antragsformular aus. Das Antragsformular muss dann von
- einem gesetzlichen Vertreter des Investmentfonds oder
- dessen Bevollmächtigten
unterschrieben werden.
- Schicken Sie das unterschriebene Antragsformular zusammen mit den anderen erforderlichen Unterlagen per Post an den Dienstsitz des BZSt in Berlin.
- Das BZSt prüft Ihren Antrag. Gegebenenfalls müssen Sie weitere Fragen beantworten oder weitere Unterlagen nachreichen.
- Wenn Ihr Antrag bewilligt wird, schickt Ihnen das BZSt die Statusbescheinigung per Post an die im Antragsformular angegebene Adresse des gesetzlichen Vertreters beziehungsweise Empfangsbevollmächtigten. Im anderen Fall bekommen Sie per Post einen Ablehnungsbescheid.
Hinweis:
Eine postalische Zustellung der Statusbescheinigung ins Ausland ist nur möglich, wenn dies völkerrechtlich zulässig ist. Bei einigen Staaten ist es dem BZSt völkerrechtlich nicht erlaubt, die Statusbescheinigungen per Post zuzustellen (eine aktuelle Liste dieser Staaten finden Sie auf der Internetseite des BZSt unter “Fragen und Antworten - Formell”). In diesen Fällen ist die Angabe eines inländischen (deutschen) Empfangsbevollmächtigten zwingend erforderlich.