Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beobachtet die Märkte für Getreide, Futtermittel, Fette, Milch und Zucker in Deutschland und berichtet regelmäßig über sie. Dafür bezieht sie sich auf Daten von Erzeugern, Erzeugervereinigungen, Be- und Verarbeitungsbetrieben sowie Handelsbetrieben der
- Fettwirtschaft,
- Getreidewirtschaft,
- Futtermittelwirtschaft,
- Milchwirtschaft,
- Zuckerwirtschaft
- Hefewirtschaft und der
- Lebensmittelwirtschaft.
Wenn Sie in einem der oben genannten Wirtschaftszweige unternehmerisch tätig sind, sind Sie verpflichtet, der BLE regelmäßig zu berichten.
Bei den Preismeldungen berichten Sie über die Ein- oder Verkaufspreise bestimmter Lebensmittel:
- Obst
- Gemüse
- Fleisch
- Butter
- Käse
- Konsummilch
- Sahne
- Mit Pflanzenfett angereichertes Milchpulver
- Mehl
- Melasse
- Olivenöl
- Zucker
Zusätzlich berichten Sie auch über die hergestellte Menge an Milchpulver, angereichert mit Pflanzenfett. Die Preismeldungen müssen Sie grundsätzlich monatlich abgeben.
Große Verarbeitungsunternehmen und große Unternehmen:
Große Mühlen verarbeiten jährlich mehr als 200.000 Tonnen Brot-getreide,
Hersteller und Herstellerinnen von Mischfutter für Nutztiere, die jährlich mehr als 5 000 Tonnen Melasse als Rohstoff beziehen.
Nur für sogenannte Großunternehmen der Fettwirtschaft sowie Molkereien, große verarbeitende Unternehmen von Butter, Käse und Fleisch sowie große Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels (LEH) sind wöchentliche Preismeldungen erforderlich.
Große Unternehmen des LEH haben einen jährlichen Umsatz von mehr als EUR 7 Milliarden.
Große Verarbeitungsunternehmen haben einen jährlichen Umsatz von mehr als EUR 250 Millionen.
Große Molkereien stellen mehr als 250.000 Tonnen Konsummilch und/oder mehr als 20.000 Tonnen Sahne und/oder mehr als 2.000 Tonnen schnittfestem Mozzarella her.
Große Unternehmen der Fettwirtschaft stellen jährlich mehr als 5.000 Tonnen Milchpulver, angereichert mit Pflanzenfett, her.
Befreiung von der Meldepflicht:
Darüber hinaus gibt es auch Unternehmen, für die die Meldepflicht nicht gilt. Folgende Unternehmen sind von dieser befreit:
- Molkereien, die weder Konsummilch, noch Sahne noch Mozzarella herstellen,
- Molkereien mit einer jährlichen Erzeugung von 250.000 Tonnen Konsummilch oder weniger,
- Molkereien mit einer jährlichen Erzeugung von 20.000 Ton-nen Sahne oder weniger,
- Molkereien mit einer jährlichen Erzeugung von 2.000 Tonnen oder weniger schnittfestem Mozzarella in Form von
- Blöcken mit mindestens 9 Kilogramm,
- Mühlen mit einer jährlichen Verarbeitung von 200.000 Tonnen Brotgetreide oder weniger,
- Hersteller oder Herstellerinnen von Mischfutter für Nutztiere, die jährlich 5.000 Tonnen Melasse oder weniger als Rohstoff beziehen,
- Hersteller oder Herstellerinnen von chemischen oder pharmazeutischen Erzeugnissen, die jährlich 500 Tonnen oder weniger Verarbeitungszucker, bezogen auf den Weißzuckerwert, als Rohstoff beziehen,
- Unternehmen der Fettwirtschaft, die jährlich 5.000 Tonnen oder weniger Milchpulver, angereichert mit Pflanzenfett, herstellen,
- Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels, die EUR 7 Milliarden oder weniger inländischen Umsatz im Jahr haben oder bei denen das meldepflichtige Erzeugnis biologisch erzeugt wurde,
- Hersteller oder Herstellerinnen von Backwaren, Dauerbackwaren, Fertiggerichten, Süßwaren, Speiseeis, Erfrischungs- und Fruchtsaftgetränken, die EUR 250 Millionen oder weniger inländischen Umsatz im Jahr haben oder bei denen das meldepflichtige Erzeugnis biologisch erzeugt wurde.
-
Unternehmen der Lebensmittelwirtschaft, die weder LEH noch Hersteller oder Herstellerinnen von chemischen oder pharmazeutischen Produkten, Hersteller oder Herstellerinnen von mit Pflanzenfett angereichertem Milchpulver, von Hefe, noch von Backwaren, Dauerbackwaren, Fertiggerichten, Süßwaren, Speiseeis, Erfrischungs- und Fruchtsaftgetränken sind.