Den Antrag auf Aufnahme nach dem Bundesvertriebenengesetz können Sie schriftlich oder online stellen.
Schriftliche Antragstellung:
- Laden Sie den Antragsvordruck von der Internetseite des BVA herunter und drucken Sie ihn aus.
- Alternativ können Sie den Antragsvordruck auch schriftlich beim BVA anfordern.
- Füllen Sie den Antragsvordruck aus und fügen Sie die nötigen Nachweise hinzu.
- Reichen Sie die Antragsunterlagen beim BVA ein.
- Per Post erhalten Sie unaufgefordert den jeweiligen Bearbeitungsstand und die Entscheidung des BVA.
Online-Antragstellung:
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Rufen Sie im Bundesportal verwaltung.bund.de das Online-Formular auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
- Hinweis: Für die Online-Funktion benötigen Sie Ihren Personalausweis mit PIN-Nummer sowie ein Smartphone mit der AusweisApp oder ein Kartenlesegerät.
- Fügen Sie die weiteren geforderten Unterlagen als digitale Kopie hinzu.
- Senden Sie Ihren Antrag ab.
- Das BVA prüft Ihren Antrag.
- Nachdem die Prüfung Ihres Antrags abgeschlossen ist, erhalten Sie unaufgefordert den jeweiligen Bearbeitungsstand und die Entscheidung des BVA.
Wenn Ihr Antrag bewilligt wird:
- können Sie bei der deutschen Auslandsvertretung ein Visum beantragen und in die Bundesrepublik Deutschland einreisen.
- Nach Ihrer Einreise begeben Sie sich zur Erstaufnahmeeinrichtung des Bundes in Friedland, einer Außenstelle des BVA. Ihre Identität wird dort überprüft.
- Dann wird das Verteilungsverfahren eingeleitet.
- Sie werden einem Bundesland zugeteilt, wobei familiäre Bindungen nach Möglichkeit berücksichtigt werden.
- Auf Wunsch können Sie im Verteilungsverfahren eine Namenserklärung zur Anpassung des Vor- und Familiennamens an den deutschen Sprachgebrauch abgeben.
- Nach Übersendung der Meldebestätigung Ihres neuen Wohnortes stellt Ihnen die Außenstelle des BVA in Friedland eine Bescheinigung zum Nachweis Ihrer Spätaussiedlereigenschaft aus.