Ein Patent entsteht nicht automatisch mit der Anmeldung beim DPMA. Erst wenn Ihre Erfindung das gesetzlich vorgeschriebene Prüfungsverfahren erfolgreich durchlaufen hat, kann ein Patent erteilt werden.
Sie können die Erteilung eines Patents schriftlich oder elektronisch beantragen. Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen möchten:
- Drucken Sie den Antrag auf Erteilung eines Patents aus, füllen Sie ihn aus und reichen Sie ihn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen beim DPMA ein.
- Überweisen Sie die Anmeldegebühren.
- Soweit Sie im Antrag auch die Prüfung der Anmeldung eingeschlossen haben, überweisen Sie auch die Prüfungsgebühr.
- Ihre Anmeldung wird nun auf die Einhaltung der Formvorschriften und offensichtliche Patentierungshindernisse geprüft. Außerdem wird Ihre Erfindung nach ihrem sachlichen Gehalt in ein Klassifikationsschema (Internationale Patentklassifikation IPC) eingeordnet.
- Stellen Sie dann den Prüfungsantrag und zahlen Sie die Prüfungsgebühr. Sie können den Prüfungsantrag auch bereits im Antrag auf Erteilung eines Patents stellen, wenn Sie das entsprechende Feld ankreuzen. Ansonsten können Sie auch ein formloses Schreiben an das DPMA schicken (Papier, Fax, Dienst "DPMAdirektPro". Sie haben ab dem Anmeldetag sieben Jahre Zeit, den Prüfungsantrag zu stellen. Zur Aufrechterhaltung Ihrer Anmeldung müssen Sie jedoch ab dem dritten Patentjahr Jahresgebühren zahlen.
- Auf Wunsch können Sie vor Ihrem Prüfungsantrag auch einen kostenpflichtigen Rechercheantrag zu Ihrer Anmeldung stellen. In diesem Fall wird die Schutzfähigkeit Ihrer angemeldeten Erfindung beurteilt und in einem ausführlichen Recherchebericht begründet, der auch die Dokumente enthält, die für die Prüfung der Patentfähigkeit Ihrer Erfindung relevant sein können.
- Wenn Sie für Ihre Anmeldung einen Prüfungsantrag gestellt haben, prüft ein Patentprüfer dann den für Ihre Erfindung relevanten Stand der Technik und erteilt gegebenenfalls ein Patent.
- Sollte Ihre Erfindung den Erfordernissen nicht genügen oder Ihre Anmeldung sonstige Mängel aufweisen, wird Ihnen dies in einem Prüfungsbescheid mitgeteilt.
- Sie können sich dann äußern und die Mängel beseitigen. Wichtig ist, dass sich sämtliche Änderungen im Rahmen der am Anmeldetag eingereichten Beschreibung Ihrer Erfindung bewegen müssen.
- Ihre Patentanmeldung bleibt 18 Monate lang geheim, danach wird sie in der sogenannten Offenlegungsschrift veröffentlicht. Die Offenlegungsschrift erscheint unabhängig davon, ob Sie einen Prüfungsantrag gestellt haben.
- Wenn ein Patent erteilt wurde, erfolgt die Bekanntmachung der Erteilung im Patentblatt. Sie ist auch in den Datenbanken "DEPATISnet" und "DPMAregister" recherchierbar.
- Ein erteiltes Patent wirkt maximal 20 Jahre lang, die mit dem Tag nach der Anmeldung beginnen. Um den Patentschutz aufrechtzuerhalten, müssen Sie für jedes Patent und jede Anmeldung ab Beginn des dritten Jahres Jahresgebühren entrichten.
- Ihr Patent kann von Dritten angefochten werden − entweder per Einspruch oder durch eine Nichtigkeitsklage
Wenn Sie Ihr Patent elektronisch anmelden möchten:
- Sie können für Ihren Antrag die kostenlose Software "DPMAdirektPro" nutzen. Ein Patent können Sie nicht per E-Mail anmelden.
- Laden Sie sich die Software herunter und folgen Sie den Anweisungen.
- Überweisen Sie unaufgefordert die Anmeldegebühr und gegebenenfalls die Prüfungsgebühr.
- Der weitere Ablauf ist wie bei der schriftlichen Anmeldung.