Eine Sondergenehmigung als reglementierter Beauftragter können Sie online beantragen:
- Rufen Sie den Antrag im Bundesportal verwaltung.bund.de auf.
- Sie sollten im Idealfall bereits ein Nutzerkonto Bund erstellt haben, um den Antrag auch später darüber verwalten zu können.
- Zuerst geben Sie die Daten zur antragstellenden Person an. Diese enthalten persönliche Daten und Kontaktdaten.
- Im nächsten Schritt erfassen Sie Angaben zum Betriebsstandort, für den die Sondergenehmigung gelten soll. Geben Sie die Zulassungsnummer und Anschrift des Betriebsstandortes ein. Wenn mehrere Betriebsstandorte von der Ausnahme betroffen sind, können Sie weitere Betriebsstandorte angeben.
- Anschließend machen Sie Angaben zur Sondergenehmigung (beziehungsweise zur Ausnahme). Dazu benennen Sie den Grund für die Sondergenehmigung (beziehungsweise Ausnahme) und geben eine Beschreibung der geplanten Maßnahmen an. Des Weiteren sollten Sie Angaben zu Zeitraum, zu Flügen und zu Sendungen machen, die von der Sondergenehmigung (beziehungsweise Ausnahme) betroffen sind. Zudem können Sie Dateien und Unterlagen zur Erläuterung des Sachverhaltes hochladen.
- Wenn die Angaben vollständig sind, nimmt das Luftfahrt-Bundesamt eine Prüfung vor und stimmt eventuell offene Fragen mit Ihnen ab.
- Erachtet das Luftfahrt-Bundesamt eine Vor-Ort-Kontrolle für notwendig, überprüft das Luftfahrt-Bundesamt im Rahmen der Vor-Ort-Kontrolle den im Antrag beschriebenen Sachverhalt. Stellen die Mitarbeitenden des Luftfahrt-Bundesamt fest, dass eine Genehmigung nicht möglich ist, besteht die Möglichkeit den eingereichten Antrag auf Sondergenehmigung (beziehungsweise Ausnahme) zu ergänzen und die tatsächlichen Prozesse zu korrigieren.
- Abschließend erhalten Sie durch die Behörde einen Genehmigungs- oder Ablehnungsbescheid.