Sie können die Neugründung eines deutschen Luftfahrtunternehmens online beziehungsweise per Post oder Fax beantragen.
Online-Antrag:
- Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
- Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen.
- Fehlende Informationen und Unterlagen können Sie später nachreichen.
- Nach Antragstellung erhalten Sie eine Kostenrechnung für eine Vorschusszahlung. Diese beträgt in der Regel 50 Prozent des voraussichtlichen Gesamtbetrags, der für die Erteilung der Betriebsgenehmigung anfallen wird. Sie müssen die Vorauszahlung leisten, damit Ihr Antrag bearbeitet wird.
- Ist die Vorauszahlung eingegangen, prüft das Luftfahrt-Bundesamt (LBA), ob alle erforderlichen Unterlagen für die Gründung vorliegen. Das LBA fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen nach und prüft, ob Sie die Genehmigungsvoraussetzungen erfüllen.
- Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen nimmt das LBA Kontakt zu Ihnen auf.
- Nach der Bearbeitung Ihres Antrags erhalten Sie einen finalen Bescheid und Gebührenbescheid.
- Nachdem Sie die Gebühren bezahlt haben, können Sie den Bescheid abrufen und erhalten postalisch Ihre Betriebsgenehmigung und Ihr Luftverkehrsbetreiberzeugnis (AOC).
Antrag per Post oder Fax:
- Rufen Sie die Formulare auf der Internetseite des LBA auf.
- Füllen Sie die Formulare aus und stellen Sie die benötigten Unterlagen zusammen.
- Schicken Sie alle Unterlagen an das LBA.
- Die weiteren Verfahrensschritte sind wie beim Online-Antrag.