Unterlagen, die erforderlich sind:
- Löschungs bzw. Nichteintragungsbescheinigung, sofern das Luftfahrzeug nicht in der Luftfahrzeugrolle eingetragen ist
- Versicherungsbestätigung nach § 106 Absatz 1 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LVZO), die von der Versicherung des Halters oder der Halterin oder dem Versicherungsbroker an das Luftfahrt-Bundesamt weitergeleitet werden muss
für eine vorläufige Verkehrszulassung:
- Unbedenklichkeitserklärung
für eine Fluggenehmigung (Permit to fly):
- EASA-genehmigte Form 18b und Form 37, falls die Sicherheit der Konstruktion betroffen ist oder Zweck 21A.701 Nr.12, 13, 14 oder 15 vorliegt
- Flugbedingungen EASA Form 18b und Erklärung zu den Flugbedingungen; entweder bereits selbst genehmigt oder zur Genehmigung durch das Luftfahrt-Bundesamt
für einen alleinstehenden Antrag auf Genehmigung der Flugbedingungen (Flight Conditions) durch das Luftfahrt-Bundesamt:
- EASA Form 21, 18b und die Erklärung zu den Flugbedingungen
für Privatpersonen, Einzelunternehmerinnen, Einzelunternehmer oder Organisationen, die Ihren Wohnsitz/Sitz nicht in Deutschland haben:
- Zustellungs und Empfangsbevollmächtigung
für die Vertretung von Privatpersonen oder Einzelunternehmern oder Einzelunternehmerinnen oder die Antragstellung oder Vertretung für Unternehmen, Vereine, Gesellschaften bürgerlichen Rechts:
- Nachweis der Vertretungsberechtigung für Ihre Organisation
Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.