Wenn Sie eine Anzeige wegen Verstoßes gegen Rechte von Menschen mit Behinderung und Personen mit eingeschränkter Mobilität auf Flugreisen erstatten wollen, gehen Sie bitte wie folgt vor:
- Sie reichen die Beschwerde zunächst beim betroffenen Unternehmen ein.
- Wenn Sie von dort innerhalb einer angemessenen Frist keine Antwort erhalten oder die Antwort für Sie nicht zufriedenstellend ist, können Sie Ihre Anzeige beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) einreichen.
- Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie das Online-Formular aus.
- Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen. Alternativ können Sie Ihre Anzeige sowie die Unterlagen per E-Mail, per Fax oder per Post an das LBA übersenden.
- Nach Eingang der Anzeige erhalten Sie vom LBA eine Eingangsbestätigung mit einer Referenznummer.
- Das Luftfahrt-Bundesamt prüft den Sachverhalt und nimmt bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen Kontakt zu Ihnen auf.
- Wenn eine andere nationale Beschwerde und Durchsetzungsstelle für Ihren Fall zuständig ist, leitet das LBA Ihre Anzeige weiter und unterrichtet Sie darüber.
- Wenn das LBA zuständig ist und einen Verstoß gegen die Verordnung feststellt, kann es ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen das betroffene Unternehmen durchführen.
- Bei nachgewiesenen Verstößen kann ein Bußgeld verhängt werden.
- Über den Abschluss der Bearbeitung werden Sie vom LBA unterrichtet.